Professionelle Zeiterfassung via Internet
SpyderLink
Ratgeber Ferien
Ferienbezug bei 50% krank
 
Ich habe dieses Jahr für Ende Juni 2 Wochen Ferien geplant. Nun hat mich der Arzt wegen Rheuma bis Ende Juni zu 50% krankgeschrieben. Er meint aber, ich können trotzdem ans Meer fahren. Bloss mein Chef will mir die zwei Ferienwochen voll anrechnen. Ich bin der Ansicht, dass er mir nur eine Woche Ferien abziehen darf, wenn ich doch zu 50% krankgeschrieben bin. Habe ich Recht?
 
Nein. Sie sind zu 100 Prozent angestellt. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, die geplanten Ferien zu beziehen und sich zu erholen, müssen Sie sich diese Ferien voll anrechnen lassen. Es gibt im Gegensatz zur «halben Arbeitsfähigkeit» keine halbe Ferienfähigkeit. Das bedeutet: Entweder Sie beziehen Ihre Ferien wie geplant auch bei angeschlagener Gesundheit, und auf ihrem Ferienkonto gehen zwei Wochen weg - oder Sie verschieben de Reise, bis Sie wieder ganz gesund sind.
 
Aber: Wer während der Ferien so schlimm verunfallt oder erkrankt, dass eine Erholung nicht möglich ist, darf die «verdorbenen» Ferientage nachholen. Solche Vorfälle sollten aber durch ein Arztzeugnis nachgewiesen werden.
 
K-Tipp Juni 2011
 

P.S. Die webbasierte Zeiterfassung Software SpyderLink unterstützt Sie professionell bei der Arbeitszeiterfassung, Absenzenverwaltung und der Leistungserfassung.