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Ratgeber Ferien
Dürfen Ferien in Einzeltage zerstückelt werden?
 
Diese Frage ist unter Juristen umstritten - eine definitive Antwort ist hier deshalb unmöglich. Der Grund ist folgender: OR 329c I bestimmt zwar, dass wenigstens zwei Ferienwochen zusammenhängen müssen; denn nur so wird es möglich, dass sich der Arbeitnehmer richtig erholen kann - und das ist der eigentliche Zweck von Ferien.
 
Da diese Gesetzesnorm relativ zwingend ist, können nach der mittlerweile praktisch einhelligen Lehrmeinung die Ferien nicht in kürzere Blöcke aufgestückelt werden, selbst wenn das der Arbeitnehmende selber wünscht, weil dadurch der Ferienzweck vereitelt würde. Hingegen stimmt die Lehre einer vom Arbeitnehmenden selber gewünschten Zerstückelung für die neben den zusammenhängenden 2 Wochen bestehenden restlichen Ferienwochen zu. Der Arbeitgeber muss also via sein Weisungsrecht dafür sorgen, dass seine Mitarbeitenden mindestens einen Ferienblock von wenigstens 2 Wochen beziehen.
 

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