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Ratgeber Arbeitsrecht
Teilzeitarbeit und Feiertage bei fixen Arbeitstagen
 
Frage Ich arbeite 80 Prozent und habe jeweils am Freitag frei. Wenn nun ein Feiertag, wie etwa der Karfreitag, auf meinen freien Tag fällt, dann müsste ich doch einen Anteil davon zurückvergütet bekommen. Mein Chef findet aber, dass dem nicht so ist. Wer hat Recht?
 
Ihr Chef hat Recht. Da Sie fixe wöchentliche Einsatzzeiten haben, stehen Ihnen nur jene Feiertage zu, die in Ihre Arbeitszeit fallen - etwa der Ostermontag oder der Pfingstmontag. Auf diese haben Sie vollen Anspruch und nicht nur anteilmässig. Fällt ein Feiertag aber auf Ihren arbeitsfreien Tag, so können Sie nicht verlangen, diesen nachholen zu dürfen oder eine Vergütung dafür zu erhalten.
Anders wäre es, wenn Sie keine fixen Einsatzzeiten hätten, sondern eine Jahresarbeitszeit von umgerechnet 80 Prozent. Dann könnten Sie für jeden Feiertag, an dem Sie nicht arbeiten, eine Verütung einfordern, die Ihrem Arbeitspensum entspricht.
 
Andrea Fischer, Tages Anzeiger, Sozial und Sicher
 

P.S. Nie war es einfacher, Zeit,- Absenzen- und Ferien zu verwalten dank der webbasierten Zeiterfassung- und Leistungserfassung-Software SpyderLink.