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Ratgeber Ferien
Ferienanspruch bei Kurzarbeit
 
Bei uns wird nur noch 50% gearbeitet. Welche Auswirkungen hat das auf meinen Ferienanspruch - reduziert sich dieser ebenfalls auf die Hälfte?
 
Wegen der Kurzarbeit darf der Arbeitgeber den Ferienanspruch nicht kürzen. Sie haben also auch für dieses Jahr mindestens 4 Wochen Ferien zugut. Diese können Sie wie sonst üblich beziehen. Umstritten ist allerdings, wie hoch der Lohn während der Ferien ist, falls während der Ferien immer noch Kurzarbeit gilt. Gemäss vorherrschender Meinungen von Arbeitsrechtsexperten muss Ihr Arbeitgeber nur den gekürzten Lohn bezahlen.
 
Beobachter April 2009
 

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